elNa Newsletter August 2013
Sehr geehrte BenutzerInnen!
Wir haben mit Bedacht auf die KVO2013 und Ihren unterschiedlichen Zulieferbedingungen ein zeitlich begrenzte Hilfsmittel erstellt.
Das Thema Quartalszuordnung beschäftigt alle Beteiligten seit In Kraft treten der KVO2012.
Nun ist es möglich den Nachweis über den Button „Quartalszuordnung“, dem Zeitpunkt (Quartal) der physischen Lieferung zuzuordnen.
Beispiel:
Sie verkaufen Ware am 11.Juni.2013 (2.Quartal Q2) = physische Lieferung.
Den entsprechende Nachweis erhalten Sie von Ihrem Zulieferer erst am 16.August.2013(3.Quartal Q3).
Nun haben Sie die Möglichkeit beim Erstellen Ihres NHNs unter dem Punkt Quartalszuordnung das Quartal 2 auszuwählen.
Damit können ab jetzt Physische Lieferung und Nachhaltigkeitserklärung zeitlich verknüpft werden.
Überschrift2 aus dem editor
Nachweise die ab jetzt erstellt / umgeschrieben / importiert werden.
Solange es zwischen physischer Lieferung und dem NHN Handel zu keiner Quartalsüberschreitung kommt, bleibt alles beim Alten. Automatisch wird wie gehabt das aktuelle Quartal ausgegeben.
Überschrift3 aus dem editor
Nachweise die ab jetzt erstellt / umgeschrieben / importiert werden.
Solange es zwischen physischer Lieferung und dem NHN Handel zu keiner Quartalsüberschreitung kommt, bleibt alles beim Alten. Automatisch wird wie gehabt das aktuelle Quartal ausgegeben.
Welche Nachweise kann ich zuordnen?
Nachweise die ab jetzt erstellt / umgeschrieben / importiert werden.
Solange es zwischen physischer Lieferung und dem NHN Handel zu keiner Quartalsüberschreitung kommt, bleibt alles beim Alten. Automatisch wird wie gehabt das aktuelle Quartal ausgegeben.
Am Ende der Nachweiserstellung befindet sich folgendes Feld:
Bis Wann kann ich zuordnen?
Auf Grund der Tatsache, dass Sie häufig mit verspätet eintreffenden Nachweiszertifikate konfrontiert sind , haben wir folgende Übergangslösung geschaffen:
- Ab Quartal 1/2014 ist die jeweilige gesetzliche Zuordnungs-Frist von 30 Tagen über Quartalende einzuhalten.
- Zwischen 1.April und 30.April à Rückdatierung ausgestellter Nachweise für Lieferungen aus Q1 2014 möglich
- Zwischen 1. August und 30.August à Rückdatierung ausgestellter Nachweise für Lieferungen aus Q2 2014 möglich
- Zwischen 1. Oktober und 30.Oktober à Rückdatierung ausgestellter Nachweise für Lieferungen aus Q3 2014 möglich
- Zwischen 1. Jänner und 30.Jänner 2015 à Rückdatierung ausgestellter Nachweise für Lieferungen aus Q4 2014 möglich
Allgemein
CSV-Import
Ich ersuche die User von .csv Importen mich telefonisch zu kontaktieren (01/ 31304 5867) , damit wir das Prozedere der Quartalzuordnung bei csv Importen besprechen können.
Weiterhin gilt ,das die physische Bewegung von Mineralölprodukten lt.KVO2013 immer mit den entsprechenden Nachhaltigkeitsnachweisen zu erfolgen hat.
Rechnungslegung
Auf Grund zahlreicher Anfragen aus dem Rechnungswesen diverser Unternehmen weise wir darauf hin, das vorige Woche die Rechnungen an die Unternehmen geschickt wurden, die sich lt.KVO2013 in elNa registriert haben.
Manche Unternehmen benötigen eine Anweisung oder Bestätigung Ihrerseits um die Zahlungsaufforderung zu bearbeiten.
Bitte setzen Sie ihre zuständigen MitarbeiterInnen darüber in Kenntnis.
Gegenstand dieser Rechnungen
Registrierung ( inkl. Schulung)
Betrieb Registerjahr 2013
Im Gegensatz zu den Registerkosten die jährlich anfallen sind die Registrierungskosten im Regelfall nur einmalig zu entrichten.
Um Missverständnissen und Fragen vorzubeugen möchten wir Ihnen den Link
www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/verkehr/elna/elna_kostenersatz/
in Erinnerung rufen.
Weiters finden Sie im Anhang die Kostenersatzregelung als pdf-Datei.
Wenn es zu diesem oder anderen Themen Fragen gibt , bitte ich Sie per mail Ihre Fragen und Anregungen zu schicken.
Vielen Dank
Ihr elNa Team